Prostitutionsgesetz
Das Prostitutionsgesetz (ProstG) ist der Vorläufer des neuen ProstituiertenSchutzGesetzes und trat im Rahmen der Legalisierung der Prostitution im Jahre 2002 in Kraft.
Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten – ProstG
Das älteste Gewerbe der Welt ist seit der Jahrtausendwende in Deutschland legal. Man wollte bereits damals die rechtliche und soziale Situation der Prostituierten verbessern.
Seitdem steht die "Ausbeutung von Prostituierten" (§180a) und die Zuhälterei (§181a) unter Strafe. Dass Minderjährige unter 18 Jahren nicht der Prostitution nachgehen und schon gar nicht dazu verleitet oder gar gezwungen werden dürfen, ergibt sich bereits aus den Jugendschutzbestimmungen.
Bis zur Einführung des Prostitutionsgesetzes war Prostitution nicht direkt verboten, genauso wie der Erwerb sexueller Dienstleistungen. Jedoch galt beides als sittenwidrig. Für den oder die Prostituierten bedeutete das: Keine klaren Rechtsansprüche. Insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise ergab sich hieraus die Vorkasse als übliche Zahlweise, was sie bis heute ist. Umgekehrt hatte auch der Freier keinen Anspruch auf Gegenleistung.
Eine weitere Problematik ergibt sich aus dem Anstieg der Prostitution von Männern und Frauen osteuropäischer Herkunft oder anderweitigem Migrationshintergrund. In Ihrer Heimat sind die Lebensbedingungen nicht gerade die Besten und so kommen sie schlimmstenfalls durch Menschenhandel u.a. nach Deutschland. Bisher werden die Behörden jedoch kaum Herr über diese Situation. Die Opfer erstatten nur äußerst selten Anzeige, da sie Angst vor Abschiebung haben, die deutsche Sprache nicht beherrschen oder die deutschen Gesetze nicht kennen.
Zeit zum Handeln, dachte man sich in der Bundesregierung und so soll dann (frühestens) ab 2016 das neue ProstituiertenSchutzGesetz (ProstSchG) greifen.
Was ändert sich?
- Eine Anmeldepflicht für Prostituierte wird eingeführt.
- Die dazügehörige Anmeldebecheinigung ist von Prostituierten mitzuführen.
- Alternativ kann auch eine Aliasbescheinigung verwendet werden.
-
Behörden erhalten eine Informationspflicht, werden Gesundheitsberatungen
durchführen und in diesem Zusammenhang weisungsbefugt sein. - Einführung der Erlaubnispflicht, siehe auch Stellvertretererlaubnis.
- Es wird eine Kondompflicht eingeführt und das Werben und Anpreisen von Geschlechtsverkehr ohne "Gummi" wird verboten, auch wenn dies in "mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt". Vermutlich sind also Begriffe wie AO, tabulos etc. auch wenn sie chiffriert sind unzulässig.
Das ProstituiertenSchutzGesetz
gilt seit 01.07.2017 für ALLE
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Was bedeutet das Prostituierten Schutzgesetz?
Für Freier, Betreiber und Prostituierte?
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Historie:
04.11.2015
Verbände nehmen Stellungnahme zum Referentenentwurf
Verbände und Sexarbeiter-Interessenvertretungen haben ihre Stellungsnahmen zum Referentenentwurf abgegeben. Klicke hier (externer Link zu bsd-ev.info)
31.07.2015
Referentenentwurf liegt vor
Der aktuelle Referentenentwurf mit Bearbeitungsstand vom 29.07.2015 liegt vor. Der Entwurf ist als PDF-Datei abrufbar. Klicke hier (externer Link zu internet-law.de)
Stand 29.07.2015:
Der Referentenentwurf liegt in der Ressortabstimmung.
Dem Bundestag liegt der Entwurf noch nicht offiziell vor.
Entgegen vielen Grüchten, ist die Gesetzesänderung nich nicht in Kraft und noch nicht entschieden.
Geplant, war ein inkrafttreten zum 01.01.2016.
Es wird geschätzt, dass sich dieser Termin mindestens um ca.1 Jahr verzögert.
02.02.2016
Pressemitteilungen: Einigung zwischen CDU/CSU und SPD
Pressemitteilung CDU/CSU: Einigung mit SPD erreicht.
Am heutigen Dienstag konnten sich CDU/CSU und SPD beim Prostituiertenschutzgesetz in den grundsätzlichen Streitpunkten einigen.
Für die Erklärung des frauenpolitischen Sprechers der CDU/DSU Klicke hier (externer Link zu cducsu.de)
Pressemitteilung SPDFraktion: Die vereinbarte Regelung der Prostitution kommt voran.
Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, den Bundesländern entgegenzukommen. Die Umsetzungsfristen wurden verlängert.
Für die Erklärung des frauenpolitischen Sprechers der SPD Klicke hier (externer Link zu spdfraktion.de)
Stand 02.02.2016:
Das Gesetz und die Regelungen sollen am 01. Juli 2017 in Kraft treten.
Übergengsfristen für bestehende Prostitutionsstätten sollen 31.12.2017 enden.
Die Einigung zum Prostituiertenschutzgesetz u.a.:
- Persönliche Anmeldepflicht für alle Prostituierte. Dazu gehört die Vorlage des Nachweises über eine medizinische Beratung beim öffentlichen Gesundheitsdienst. Die Anmeldung muss für über 21-jährige Prostituierte alle zwei Jahre erneuert werden; der Nachweis über die medizinische Beratung alle 12 Monate.
- Unter 21-jährige Prostituierte müssen sich jährlich neu anmelden und sich alle sechs Monate gesundheitlich beraten lassen.
- Das Anmeldeverfahren wird den Bundesländern überlassen. Treffen die Länder diesbezüglich keine Regelung, so ist die Anmeldung bundesweit gültig.
- Einführung einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten: Das Betreiben einer Prostitutionsstätte ist künftig nur dann zulässig, wenn hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde vorliegt. Dazu müssen räumliche, hygienische, gesundheitliche und sicherheitsbezogene Voraussetzungen erfüllt werden.
- Zuverlässigkeitsprüfung der Betreiber: Einschlägig Vorbestafte Personen dürfen somit kein Bordell mehr führen.
- Verbot von Betriebskonzepten – wie z.B. Flatrate-Bordelle oder Rape-Gang-Bang-Partys.
- Einführung einer Kondompflicht
- Verstöße gegen die gesetzlichen Verpflichtungen werden mit Bußgeldern geahndet: bis zu 1.000 Euro bei Verletzung der Anmeldepflicht und bis zu 10.000 Euro für das Betreiben einer Prostitutionsstätte ohne Erlaubnis.
13.03.2016
Justizminister plant Haftstrafen für Freier
Ergänzend zum Prostituierten-Schutzgesetz plant das Justizministerium Haftstrafen für Freier, die wissentlich Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen und längere Haftstrafen für Zuhälter.
Hier geht es zum Pressebericht.23.03.2016
Entwurf des Prostituiertenschutzgesetz beschlossen
Das Gesetz tritt am 01. Juli 2017 in Kraft
06.04.2016
Haftstrafen für Freier von Zwangsprostituierten beschlossen.
Das Bundeskabinett hat am 06.04.2016 den Gesetzesentwurf zur Strafrechtlichen Verfolgung von Zwangsprostitution beschlossen.
Freiern von Zwangsprostituierte müssen künftig mit Freiheitsstrafen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren rechnen. Straffrei bleibt der Freier unter Umständen, wenn er die Zwangsprostitution zur Abzeige bringt.
02.05.2016
Ausschussempfehlung Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse......der 945. Sitzung des Bundesrates am 13. Mai 2016
Hier geht es zur Drucksache 156/1/16
Link zum Deutschen Bundestag (Dokumenten Informations System)
13.05.2016
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 945. Sitzung am 13. Mai 2016 beschlossen, zu dem Gesetzesentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Hier geht es zur Drucksache 156/1/16 Beschluss
Link zum Deutschen Bundestag (Dokumenten Informations System)
25.05.2016
Bundesregierung übersendet Entwurf zur Beschlussfassung
Die Bundesgegierung übersendet den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf mit der Bitte die Beschlussfassung des Bundestages herbeizuführen.
Link
Anlagen:
Stellungnahme des Bundesrates, so wie die Auffassung und Gegenäußerungen der Bundesregierung.
07.07.2016
ProstituiertenSchutzGesetz verabschiedet
Der Deutsche Bundestag am 07.07.2016 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) beschlossen.
Pressemeldung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Anlagen:
GesetzesEntwurf vom 25.05.2016
Bundestag verabschiedet Prostituiertenschutzgesetz
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